Andreas Schlenker-Rehage

Das Uebergangsmandat des Betriebs- und des Personalrates und die Bedeutung der Richtlinie 2001/23/EG

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Date de publication : 2010-11-23

Das Übergangsmandat zielt darauf ab, die Beschäftigten in der für sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schützen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbedürfnis der Beschäftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen über eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeiträume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrates in § 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.

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À propos

Collection
n.c
Parution
2010-11-23
Pages
214 pages
EAN papier
9783631602621

Auteur(s) du livre



Caractéristiques détaillées - droits

EAN PDF
9783653001860
Prix
55,86 €
Nombre pages copiables
42
Nombre pages imprimables
42
Taille du fichier
901 Ko

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